Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
gültig für alle Buchungen ab 02.07.2024
(solltest Du vorher gebucht haben, findest Du Deine ARB weiter unten)
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) bei Pauschalreisen der Firma Weiberg & Woick WanderWohl GbR, vertreten durch: Norma Weiberg, Anika Woick, Dorfstraße 67, 15913 Neu Zauche (im Folgenden „Anbieter“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese ARB gelten zwischen dem Anbieter und dem Kunden (im Folgenden „Reisekunde“) beim Abschluss eines Pauschalreisevertrages über die Webseite www.wanderwohl.de, per E-Mail oder telefonisch.
(2) Abweichende ARB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die ARB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser ARB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden ARB vor.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
(1) Mit der schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder in elektronischer Form vorgenommenen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Im Falle einer individuell zusammengestellten Reise gilt dies entsprechend für das individuelle Angebot des Anbieters. Bei elektronischen Anmeldungen wird der Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Reisekunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Reisevertrag kommt erst mit Annahme der Anmeldung durch Anbieter zustande. Die Bestätigung erhält der Reisekunde auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail)
(2) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom Anbieter vor, an das der Anbieter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
(3) Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(4) Die Art und der Umfang der Leistung, die der Anbieter zu erbringen hat, ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die Reise gültigen Prospekt/Internetprospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen.
(5) Bei Minderjährigen erfolgt die Reisebuchung ausschließlich durch die gesetzlichen Vertreter unter Angabe mindestens eines Notfallkontaktes.
Der Anbieter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (z.B. Website, E-Mail, Telefon) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
§ 3 Bezahlung
(1) Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und unaufgefordert zu zahlen, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach § 7 abgesagt werden kann.
(2) Entrichtet der Reisekunde den fälligen Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisekunden mit Rücktrittskosten, die sich an § 6 Absatz 2 orientieren zu belasten. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden zum Zeitpunkt
der Fälligkeit ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht oder der Kunde den eingetretenen Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
§ 4 Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen nicht wesentlich für die Reise sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden.
(2) Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Sonstige wesentliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
(3) Der Kunde wird hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Art und Weise unterrichtet. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Leistungserbringung nicht durch eine bestimmte Person (z.B. bestimmter Yoga-Lehrer) geschuldet. Auch im Falle der Benennung einer bestimmten Person bleibt es dem Anbieter vorbehalten, diese im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch eine andere Person zu ersetzen. Kann der Anbieter bei einem vom Anbieter nicht zu vertretenden Verhinderungsgrund keinen Ersatz finden, so ist der Anbieter berechtigt, ein Alternativprogramm anzubieten, welches in das Gesamtgefüge der Reise passt, oder den Programmpunkt entfallen zu lassen. Bei Wegfall entfällt die anteilige Entgeltpflicht des Kunden für diese Leistung und wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Reise zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des
Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden wie auch dem Anbieter vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
§ 5 Preiserhöhung, Vertragsänderungen
(1) Der Anbieter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
(2) Der Anbieter wird den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über die Erhöhung informieren. Die Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
(3) Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Absatz 1) verringern bzw. ändern und dies bei Anbieter zu niedrigeren Kosten führt.
(4) Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Der Anbieter informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Der Anbieter kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer vom Anbieter bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der vom Anbieter bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Der Anbieter kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
§ 6 Rücktritt durch den Kunden, Reiseabbruch, Umbuchung
(1) Reisekunden können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen.
(2) Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Anbieter den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat der Anbieter die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen vom Anbieter und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
– bis 3 Monate vor Reiseantritt kostenfreier Rücktritt
– bis 6 Wochen vor Reiseantritt Stornogebühren in Höhe von 50% des Gesamtpreises
– weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt Stornogebühren in Höhe von 90% des Gesamtpreises.
(3) Reisekunden können dem Anbieter nachweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Rücktrittskosten.
(4) Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(5) Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten bei einer Rückbeförderung, Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
(6) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die der Anbieter ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Anbieter keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EG-BGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Anbieter ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 15,00 vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben.
§ 7 Rücktritt durch den Anbieter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
(1) Der Anbieter kann wegen Nichterreichens der angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn
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in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben sind und
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in der Reisebestätigung auf diese Angaben hingewiesen wird.
(2) Ein Rücktritt seitens des Anbieters ist bis spätestens
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20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
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7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen,
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48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen,
vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisekunden zu erklären.
(3) Der Anbieter kann auch dann vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn der Anbieter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat der Anbieter den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Im Falle des Rücktritts verliert der Anbieter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Dem Reisekunden werden geleistete Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
§ 8 Vertragswidriges Verhaltens des Reisenden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisekunde sich trotz erfolgter Abmahnung in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist für den Anbieter unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Reisekunde sich oder andere mitreisen Personen oder Mitarbeitende des Anbieters durch sein Verhalten gefährdet, gegen die Hausordnung oder sonstige Vorgaben Dritter im Zusammenhang mit der Reise verstößt oder sich Anweisungen des Anbieters trotz Abmahnung wiederholt widersetzt.
(2) Kündigt der Anbieter in einem solchen Fall das Vertragsverhältnis außerordentlich aus einem vom Reisekunden zu vertretenden Grund, bleibt dieser zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung dennoch im Wege des Schadensersatzes verpflichtet. Der Anbieter hat sich dabei den Wert ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, anrechnen zu lassen.
(3) Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisekunde selbst.
§ 9 Gewährleistung
(1) Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, stehen dem Reisekunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber dem Anbieter zur Kenntnis zu geben.
(2) Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein, sofern der Anbieter wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
(3) Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise infolge eines Mangels kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Anbieter keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Anbieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen den Anbieter an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.
§ 10 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Anbieter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
Der Anbieter wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Anbieter zurückerstattet worden sind.
§ 11 Gesundheitshinweise und besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf den Gesundheitszustand
Der Anbieter behält sich vor, Kunden auch nach Vertragsschluss abzulehnen, sofern er der Ansicht ist, dass die gesundheitlichen, psychischen oder ethischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat nicht gegeben sind. Im Falle der Ablehnung des Teilnehmers wird der bezahlte Reisepreis unter Abzug aller bis dato angefallenen Kosten zurückerstattet.
Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der Kunde verpflichtet sich, wenn er sich aktuell in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, den Anbieter vor dem Retreat zu informieren und die Zusammenarbeit bzw. die Teilnahme mit einem Arzt zu besprechen, um eventuelle Kontraindikationen auszuschließen.
Im Retreat erfolgen dann Hinweise bei den entsprechenden Leistungen/Übungen, ob diese überhaupt oder nur in Abwandlung erfolgen dürfen. Diese Hinweise sind dann verbindlich.
Alle nach Retreatbeginn eintretenden Veränderungen des Gesundheitszustandes sowie auftretenden Beschwerden jeder Art hat der Kunde dem Anbieter umgehend persönlich oder per E-Mail wahrheitsgemäß mitzuteilen. Gemeinsam entscheiden Kunde und Anbieter über die Fortsetzung des Retreats. Eine Behandlung von physischen und/oder psychischen Krankheiten im medizinischen Sinn findet nicht statt. Es liegt in der Eigenverantwortung des Kunden für eine medizinische Diagnose oder Heilbehandlung einen Arzt oder Psychiater zu konsultieren.
§ 12 Besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf Erlebnisse mit körperlicher Aktivität (z.B. Wanderführungen)
Es obliegt dem Kunden, sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Erlebnisleistungen zu informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind.
Der Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Guides etc.) können den Kunden bei begründeten Anzeichen, dass die Erlebnisleistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Kunde sich oder andere hierdurch zu gefährden droht.
Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnisleistung geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in an das Erlebnis nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich der Anbieter vor, den Kunden aus Sicherheitsgründen von der Erlebnisleistung ganz oder teilweise auszuschließen.
Es bleibt dem Anbieter vorbehalten, die geplanten Erlebnisse nach den Kenntnissen der teilnehmenden Kunden, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der dem Anbieter obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen von Gefahren bei Erlebnissen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen, Krankheit oder Erschöpfung eines teilnehmenden Kunden.
§ 13 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (z.B. Corona-Virus)
Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Anbieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Anbieter bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Anbieter unverzüglich zu verständigen.
§ 14 Haftung
(1) Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden vom Anbieter nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
(2) Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und dem Anbieter. Der Anbieter haftet hierfür nicht.
Der Anbieter haftet auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Anbieters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
(3) Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
(4) Reisekunden machen im Anmeldeformular Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten. Für Schäden durch allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten mit gesundheitlichen Folgen aufgrund fehlender oder falscher Angaben haftet der Reisekunde selbst.
(5) Alle Hinweise zu Gesundheit, Psychologie, Fitness und Wohlbefinden ersetzen keinesfalls eine persönliche medizinische oder psychologische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Eine Behandlung von physischen und/oder psychischen Krankheiten im medizinischen Sinn findet nicht statt. Es liegt in der Eigenverantwortung des Kunden für eine medizinische Diagnose oder Heilbehandlung einen Arzt oder Psychiater zu konsultieren.
§ 15 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Der Anbieter informiert den Reisekunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
(2) Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Reisekunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Anbieters unter folgendem Link: https://www.wanderwohl.de/datenschutz
§ 17 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können den Anbieter ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
(2) Für Klagen des Anbieters gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
(3) Die Vereinbarungen finden keine Anwendung, wenn sich aus nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Anbieter anwendbar sind, zugunsten des Reisekunden etwas anderes ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen ARB oder den anwendbaren deutschen Vorschriften.
Stand: 02.07.2024
Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
gültig für alle Buchungen vor dem 02.07.2024
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) bei Pauschalreisen der Firma Weiberg & Woick WanderWohl GbR, vertreten durch: Norma Weiberg, Anika Woick, Dorfstraße 67, 15913 Neu Zauche (im Folgenden „Anbieter“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese ARB gelten zwischen dem Anbieter und dem Kunden (im Folgenden „Reisekunde“) beim Abschluss eines Pauschalreisevertrages über die Webseite www.wanderwohl.de, per E-Mail oder telefonisch.
(2) Abweichende ARB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die ARB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser ARB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden ARB vor.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
(1) Mit der schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder in elektronischer Form vorgenommen Anmeldung bietet der Anbieter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Im Falle einer individuell zusammengestellten Reise gilt dies entsprechend für das individuelle Angebot des Anbieters. Bei elektronischen Anmeldungen wird der Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Reisekunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Reisevertrag kommt erst mit Annahme der Anmeldung durch Anbieterzustande. Die Bestätigung erhält der Reisekunde auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail)
(2) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Anbietervor, an das der Anbieter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
(3) Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(4) Die Art und der Umfang der Leistung, die der Anbieter zu erbringen hat, ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die Reise gültigen Prospekt/Internetprospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen.
(5) Bei Minderjährigen erfolgt die Reisebuchung ausschließlich durch die gesetzlichen Vertreter unter Angabe mindestens eines Notfallkontaktes.
§ 3 Bezahlung
(1) Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und unaufgefordert zu zahlen, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach § 7 abgesagt werden kann.
(2) Entrichtet der Reisekunde den fälligen Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisekunden mit Rücktrittskosten, die sich an § 6 Absatz 2 orientieren zu belasten.
§ 4 Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden.
(2) Der Kunde wird hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Art und Weise unterrichtet. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(3) Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
§ 5 Preiserhöhung, Vertragsänderungen
(1) Der Anbieter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
(2) Der Anbieter wird den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über die Erhöhung informieren. Die Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
(3) Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Absatz 1) verringern bzw. ändern und dies bei Anbieter zu niedrigeren Kosten führt.
(4) Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Der Anbieter informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Der Anbieter kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer vom Anbieter bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der vom Anbieter bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Der Anbieter kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
§ 6 Rücktritt durch den Kunden, Reiseabbruch
(1) Reisekunden können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen.
(2) Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Anbieter den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat der Anbieter die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen vom Anbieter und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
– bis 3 Monate vor Reiseantritt kostenfreier Rücktritt
– bis 6 Wochen vor Reiseantritt Stornogebühren in Höhe von 50% des Gesamtpreises
– weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt Stornogebühren in Höhe von 100% des Gesamtpreises.
(3) Reisekunden können dem Anbieter nachweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Rücktrittskosten.
(4) Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(5) Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten bei einer Rückbeförderung, Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
(6) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die der Anbieter ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
§ 7 Rücktritt durch den Anbieter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
(1) Der Anbieter kann wegen Nichterreichens der angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn
-
in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben sind und
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in der Reisebestätigung auf diese Angaben hingewiesen wird.
(2) Ein Rücktritt seitens des Anbieters ist bis spätestens
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20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
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7Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen,
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48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen,
vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisekunden zu erklären.
(3) Der Anbieter kann auch dann vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn der Anbieter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat Anbieterden Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Im Falle des Rücktritts verliert der Anbieter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Dem Reisekunden werden geleistete Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
§ 8 Vertragswidriges Verhaltens des Reisenden
(1) der Anbieter ist berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisekunde sich trotz erfolgter Abmahnung in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist für den Anbieter unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Reisekunde sich oder andere mitreisen Personen oder Mitarbeitende des Anbieters durch sein Verhalten gefährdet, gegen die Hausordnung oder sonstige Vorgaben Dritter im Zusammenhang mit der Reise verstößt oder sich Anweisungen des Anbieters trotz Abmahnung wiederholt wiedersetzt.
(2) Kündigt der Anbieter in einem solchen Fall das Vertragsverhältnis außerordentlich aus einem vom Reisekunden zu vertretenden Grund, bleibt dieser zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung dennoch im Wege des Schadensersatzes verpflichtet. Der Anbieter hat sich dabei den Wert ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, anrechnen zu lassen.
(3) Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisekunde selbst.
§ 9 Gewährleistung
(1) Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, stehen dem Reisekunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber dem Anbieter zur Kenntnis zu geben.
(2) Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein, sofern der Anbieter wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
(3) Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise infolge eines Mangels kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Anbieter keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Anbieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen den Anbieter an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.
§ 10 Haftung
(1) Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden vom Anbieter nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
(2) Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und dem Anbieter. Der Anbieter haftet hierfür nicht.
(3) Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
(4) Reisekunden machen im Anmeldeformular Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten. Für Schäden durch allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten mit gesundheitlichen Folgen aufgrund fehlender oder falscher Angaben haftet der Reisekunde selbst.
§ 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Der Anbieter informiert den Reisekunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
(2) Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Reisekunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Anbieters unter folgendem Link: https://www.wanderwohl.de/datenschutz
§ 13 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und dem Anbieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen den Anbieter im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(3) Gerichtsstand des Anbieters ist der Firmensitz des Anbieters.
(4) Für Klagen des Anbieters gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Anbietermaßgebend.
(5) Die Vereinbarungen finden keine Anwendung, wenn sich aus nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Anbieteranwendbar sind, zugunsten des Reisekunden etwas anderes ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen ARB oder den anwendbaren deutschen Vorschriften.
Stand: 04.04.2023
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